ADR — Gefahrgut
Das Kürzel ADR steht für das europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse und legt fest, wie Stoffe und Gegenstände, die Personen, Sachen oder Umwelt schädigen können, transportiert werden dürfen. Es gilt für 9 Gefahrenklassen: Explosivstoffe, Gase, entzündbare Flüssigkeiten und Feststoffe, oxidierende, giftige, infektiöse, radioaktive, ätzende sowie verschiedene gefährliche Stoffe.
Für ADR-Sendungen aus oder in die Schweiz braucht es zugelassene Fahrzeuge, Fahrer mit gültiger ADR-Bescheinigung, UN-konforme Verpackungen, korrekte Kennzeichnung (orange Warntafeln, Gefahrzettel) und ein gültiges Beförderungspapier (DGD). Ein einziger Fehler kann die Sendung an der Grenze blockieren und hohe Bussen auslösen.
Bei einer ADR-Anfrage erhebt COGES Sicherheitsdatenblatt sowie Angaben zu Klassifizierung, Menge und Verpackung und prüft Machbarkeit, Fahrzeug und Route mit qualifizierten Frachtführern.
Beschränkungen für Route, Tunnel und Grenze hängen von Klassifizierung, Menge, Fahrzeug und geltendem Recht ab. Route, Unterlagen und Annahme sind deshalb vor Bestätigung fallweise zu prüfen.
Häufige Fragen
Welche Führerscheine und Zertifikate sind für ADR-Transporte nötig?
Der Fahrer braucht den ADR-Schein für Klasse und Beförderungsart (Versandstücke oder Tank), alle 5 Jahre erneuert nach Kurs und Prüfung. Das Unternehmen muss einen Gefahrgutbeauftragten haben; das Fahrzeug muss konform sein (Feuerlöscher, Notfallkit, Kennzeichnung) und ggf. zugelassen (EX/II, EX/III, FL, AT).