EORI — Registrierung der Wirtschaftsbeteiligten
Die EORI-Nummer ist die eindeutige Kennung für Wirtschaftsbeteiligte in der EU. Sie ist Pflicht für Importeure, Exporteure, Zollvertreter und Anmelder. Ohne EORI keine Zollanmeldung.
Ein Schweizer Unternehmen, das in die EU exportiert, braucht keine eigene EORI: es agiert über den EU-Zollvertreter. Ein EU-Unternehmen beantragt die EORI einmalig im Niederlassungsstaat (in Deutschland beim BZSt) und sie gilt EU-weit.
COGES übernimmt diese Vertretung für Kunden, die DDP-Verkäufe in die EU anbieten möchten.
Eine juristische Person braucht je Zollgebiet, in dem sie als Anmelder auftritt, eine eigene EORI; eine in Italien vergebene EORI gilt nicht automatisch in Deutschland oder Frankreich, doch die europäische Datenbank EOS erkennt jede mitgliedstaatliche EORI im gesamten Unionszollgebiet an. Für nicht in der EU ansässige Akteure, die gelegentlich als Einführer auftreten (z. B. CH-Firma mit Einfuhr in Deutschland), vergibt der Erstabfertigungsstaat die EORI mit unionsweiter Wirkung. Für Schweizer Firmen, die in der EU in DDP verkaufen, ist die EU-EORI in der Regel unverzichtbar, um als Einfuhranmelder aufzutreten. COGES prüft und begleitet die EORI-Beantragung in der EU.
Häufige Fragen
Wie erhalte ich eine EORI-Nummer in der Schweiz und in der EU?
In der EU vergibt die Zollbehörde des Niederlassungs- oder Erstabfertigungsmitgliedstaates die EORI-Nummer: Antrag kostenlos, rasche Vergabe. In der Schweiz entspricht die UID mit Zollzusatz (UID-BAZG), erteilt vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit. Für CH-Akteure mit regelmässigen EU-Importen kann zusätzlich eine EU-EORI sinnvoll sein.