REX — Registriertes Ausführersystem
Das REX-System (Registered Exporter) wurde von der EU eingeführt, um den Ursprungsnachweis zu vereinfachen: statt für jede Sendung einen zoll- oder kammerbeglaubigten Nachweis einzuholen, registriert sich der Ausführer einmal in einer zentralen Datenbank und erklärt danach den Ursprung direkt auf der Rechnung mit standardisiertem Wortlaut und REX-Nummer.
Anwendung insbesondere im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für EU-Einfuhren aus Entwicklungsländern (statt Form A) und in jüngeren Freihandelsabkommen (z. B. CETA, Japan, Vietnam, AKP-Abkommen). Registrierung kostenlos bei der Zollbehörde des Sitzlandes. Die Schweiz führt ein analoges, vom BAZG verwaltetes System.
Für Schweizer Unternehmen mit regelmässigen Exporten nach REX-Destinationen vereinfacht die Registrierung die Verwaltung erheblich. Voraussetzung: korrekte Tarifierung und Ursprungsberechnung — bei nachträglicher Kontrolle liegt die volle Verantwortung beim registrierten Ausführer.
Die REX-Registrierung in der CH erfolgt über die BAZG-Plattform mit Angabe der Stammdaten, der TARES-Nummer der typisch exportierten Produkte und der Beschreibung des ursprungsbegründenden Produktionsprozesses. Mit der REX-Nummer (Format CHREX gefolgt von Nummer) kann die Ursprungserklärung auf Rechnung mit dem im Abkommen vorgesehenen Wortlaut und der eigenen Nummer abgegeben werden. Die Erklärung ist 24 Monate ab Ausstellung gültig und kann für jede Sendung von Ursprungserzeugnissen in das gedeckte Bestimmungsland verwendet werden. Aufbewahrungspflicht der Ursprungsbelege (Berechnungen, Lieferantenerklärungen, Lagerbuchhaltung) mindestens 3 Jahre; bei Nachprüfungen der Bestimmungszollstelle ist über die Ursprungsbehörde Auskunft zu erteilen.
Häufige Fragen
Muss ich mich auch für gelegentliche Exporte für REX registrieren?
Nein. Für Gelegenheitsexporte unterhalb der im jeweiligen Abkommen festgelegten Wertgrenze (üblich 6.000 EUR) kann auch der nicht registrierte Ausführer eine Ursprungserklärung auf Rechnung ohne REX-Nummer abgeben. Über der Grenze ist die Registrierung Voraussetzung für die Präferenz.