EX1 — Ausfuhranmeldung
Die EX1-Anmeldung dokumentiert die Ausfuhr einer Ware aus der EU in ein Drittland. Pflicht ab 1 000 € Wert oder 1 000 kg Gewicht; sie ist der Ausfuhrnachweis, der dem EU-Verkäufer die MwSt.-Befreiung erlaubt.
EX1 wird elektronisch bei der Ausfuhrzollstelle übermittelt und an der Ausgangszollstelle (Italien–Schweiz typischerweise Chiasso oder Como) erledigt. Erst nach Erledigung liegt der MRN-Bestätigungsbeleg vor.
COGES erstellt täglich EX1-Anmeldungen für italienische Kunden, die in die Schweiz verkaufen.
Operativ wird die EX1 vor dem Warenversand bei der Ausfuhrzollstelle eröffnet (CH via Passar, EU via nationales AES). Bei der Ausgangszollstelle erzeugt die Beendigung den digitalen Sichtvermerk, der als MwSt.-relevanter Ausfuhrnachweis dient. Verlässt die Ware das Zollgebiet über eine andere Ausgangsstelle (typischer Fall: Luftfracht ab Zürich mit EX1 in Chiasso) erfolgt die Synchronisation automatisch über die MRN. Häufige Fehler: EX1 auf Massen/Volumen, die der tatsächlichen Ladung nicht entsprechen; falsche Tarifnummer mit handelspolitischen Folgen (z. B. Dual-Use-Lizenzen); fehlender TARIC-Code für sensible Waren. COGES prüft die EX1 vorab, um Sperren zu vermeiden.
Häufige Fragen
Wann ist die EX1 zwingend und was passiert ohne sie?
Die EX1 (Ausfuhranmeldung) ist für jede endgültige Ausfuhr von EU-Freiverkehrsware in Drittländer, inkl. Schweiz, zwingend. Ohne EX1 kann der Frachtführer die Ware nicht an der Grenze gestellen; dem EU-Verkäufer fehlt zudem der Ausfuhrnachweis für die MwSt.-Befreiung. Die Beendigung der EX1 an der Ausgangszollstelle liefert den Sichtvermerk als Ausfuhrnachweis.